Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung am 18.06.2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Anne Schierenbeck |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.06.2018, 11:18 |
A4: Das eigene Klimaschutzgesetz befolgen!
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Bremen fordert die
drei grünen Mitglieder des Senats dazu auf, so wie im Bremischen Klimaschutz-
und Energiegesetz festgelegt:
1. Umgehend der Bürgerschaft darzulegen, mit welchen Maßnahmen das festgelegte
Klimaschutzziel noch erreicht werden könnte.
2. Umgehend der Bürgerschaft die Fortschreibung des Klimaschutz- und
Energieprogramms vorzulegen.
3. Umgehend den im Gesetz geforderten wissenschaftlichen Beirat zu besetzen.
Begründung
Klimaschutz lässt sich nicht vertagen. Wir müssen heute drastische Maßnahmen zum Erreichen der in Paris vereinbarten Klimaschutzziele ergreifen, um einen katastrophalen Klimawandel zu verhindern. Dies gilt auch für die lokale und Länder-Ebene.
Das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz wurde nach einem langen Vorlauf und intensiver öffentlicher Diskussion am 10. Februar 2015 vom Senat beschlossen. Darin heißt es:
„Auf der Grundlage der Stellungnahme gemäß Absatz 3 teilt der Senat der Bürgerschaft (Landtag) innerhalb eines Jahres mit, in welchem Ausmaß und aus welchen Gründen das Minderungsziel voraussichtlich verfehlt wird und inwieweit Maßnahmen ergriffen werden sollen, um der voraussichtlichen Verfehlung des Minderungsziels entgegenzuwirken.“
Da schon seit 2016 klar ist, dass das Klimaziel 2020 verfehlt wird, hätte der Senat der Bürgerschaft mindestens einmal darlegen müssen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um das Ziel noch zu erreichen.
Außerdem steht im Klimaschutz- und Energiegesetz:
„Der Senat legt der Bürgerschaft (Landtag) ein Klimaschutz- und Energieprogramm vor. Das Programm ist alle vier Jahre fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist der Bürgerschaft (Landtag) vorzulegen.“
Da das letzte Klimaschutz- und Energieprogramm aus dem Jahr 2009 stammt und die vierjährige Fortschreibung auch bereits im bis 2015 gültigen Bremer Energiegesetz vorgesehen war, ist diese Fortschreibung inzwischen seit fünf Jahren überfällig.
Im Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz heißt es weiter:
„Der Senat setzt einen interdisziplinären wissenschaftlichen Beirat in Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik ein. Dem Beirat gehören fünf Persönlichkeiten an, die über herausragende fachliche Qualifikationen auf dem Gebiet der Klimaschutz- und Energiepolitik verfügen. Die Mitglieder des Beirats werden für die Dauer von fünf Jahren berufen und nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr.“
Dieser Beirat ist immer noch nicht besetzt.
Unterstützer*innen
- Landesvorstand der Grünen Jugend Bremen
- Florian Berendt
- Dietmar Bothe
- Søren Brand
- Philipp Bruck
- Ingo Franßen
- Milena Gertken
- David Höffer
- Thomas Hoffer
- Harald Klussmeier
- Michael Kruse
- Jonas Laur
- Simon Metzger
- Yannick Pohlmann
- Ralph Saxe
- Ulrike Schnaubelt
- Claas Schot
- Matthias Güldner
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