Im Antrag A1 des Landesvorstandes ist im Antragstext und in der Begründung ausschließlich von einem Spitzenteam aus drei Personen die Rede. An keiner Stelle wird von einer Zuordnung der drei Kandidatinnen zu einem der Listenplätze 1, 2 oder 3 gesprochen. Da LMV-Anträge Klarheit und Wahrheit über das zu Entscheidende beinhalten müssen, wird im Änderungsantrag explizit klargestellt, dass zu diesem Zeitpunkt keine Vorfestlegung über einen bestimmten Listenplatz und damit über die Spitzenkandidatur getroffen wird. Damit wird auch klargestellt, dass der Beschlusstext keine Interpretation zulässt, nach der eine der drei Mitglieder des Spitzenteams als durch die LMV legitimierte Spitzenkandidatin gelten kann.
Antrag: | Antrag des Landesvorstandes für die Landesmitgliederversammlung am 18.6.: Mit einem starken Spitzenteam ein starkes Bürgerschaftswahlergebnis erkämpfen |
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Antragsteller*in: | Matthias Güldner |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 13.06.2018, 11:35 |
Kommentare
Wilko Zicht:
Das Landesmitgliederversammlung ist formal nicht befugt, über die Listen zur Bürgerschaftswahl zu entscheiden. Gegenüber einer LMV sind bei der Aufstellungsversammlung alle Mitglieder ausgeschlossen, die nicht in der Stadtgemeinde Bremen wohnen (z. B. Bremerhaven), nicht mindestens 16 Jahre alt sind oder keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Hinzu kommen dafür die in Bremen wohnhaften Parteimitglieder, die einem anderen Landesverband angehören.