Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung am 18.06.2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Eine starke Liste für Bremen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.05.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.06.2018, 19:04 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A2NEU2: Eine starke Liste für Bremen - Antrag des Landesvorstands zur Landesmitgliederversammlung am 18.06.2018
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung beschließt, die stadtbremische Liste zur
Bürgerschaftswahl auf 28 Personen zu begrenzen. Ferner soll eine bratende Runde
eingerichtet werden, welche die Kandidierenden im Vorfeld über die Aufgaben und
Anforderungen eines Mandats berät. Es soll die Kandidierenden für ihre Bewerbung
so beraten, dass diese eine realistische Vorstellung von der Arbeit und den
Aufgaben bekommen, die sie als Mitglied der Bremischen Bürgerschaft erwarten.
Die beratende Runde soll aus drei Personen bestehen, die über große Erfahrung in
verschiedenen Parteigliederungen verfügen, die Arbeit in der Bremischen
Bürgerschaft gut kennen und selbst nicht kandidieren. Die Runde wird vom
Landesvorstand benannt. Alle Kandidierenden sollen ein Gespräch mit dieser
führen.
Der Landesvorstand soll ein geeignetes Format anbieten, wie sich Partei und
Kandidierende im Vorfeld der Listenaufstellung zusammenfinden und kennenlernen
können.
Die Mindestquotierung ist bei beiden Listenaufstellungen in Bremen und
Bremerhaven einzuhalten.
Alle Kandidat*innen werden vor der Listenaufstellung per Unterschrift auf einen
Fairnesskodex verpflichtet. Der Landesvorstand wird einen Vorschlag zum
Fairnesskodex auf der nächsten Landesmitgliederversammlung zur Abstimmung
stellen. Der Vorschlag soll ebenfalls regeln, wie mit Kandidierenden umzugehen
ist, die dagegen verstoßen.
Der Kreisverband Bremerhaven wird aufgefordert, eine sinnvolle stärkere
Begrenzung einer quotierten Liste vorzunehmen und einen Fairnesskodex zu
beschließen.
Begründung
Nicht nur unsere Inhalte werden für diese wichtige Landtagswahl entscheidend sein, sondern auch mit welchen Kandidat*innen auf unseren beiden Listen in Bremen und Bremerhaven wir Grüne Programmatik repräsentieren. Daher wollen wir beim Verfahren zur Listenaufstellung aus unseren Fehlern aber auch positiven Erfahrungen bei der letzten Bürgerschaftswahl lernen:
Für unsere Partei sollte es unabdingbar sein, dass die Mitglieder bei der Listenaufstellung genauestens prüfen können, wer für uns kandidieren soll. Der Abgang von zwei Grünen Abgeordneten mit dem Wechsel in die CDU oder als Fraktionslose waren für uns herbe Schläge in der aktuellen Legislaturperiode. Wir hatten in Bremen und Bremerhaven das Risiko unterschätzt, dass auch Parteiferne durch einen Platz auf der Liste und die erforderliche Zahl an Personenstimmen ins Parlament einziehen können. Eine möglichst lange Liste war Leitmotiv bei der letzten Listenaufstellung, um viele Personenstimmen für die einzelnen Kandidierenden zu erzielen. Als Lehre aus der Vergangenheit halten wir es nun für wichtiger, dass die Mitglieder die Kandidierenden und ihre politischen Haltungen so gut wie möglich kennen lernen und beurteilen können. Damit wir in unserer Auswahl präziser werden können, müssen wir den Listenumfang etwas kleiner halten. Deshalb schlagen wir Euch vor, die Liste für das bremische Stadtgebiet auf maximal 28 Personen zu begrenzen. Als Landesvorstand sind wir davon überzeugt, dass diese kürzere Liste uns alle dazu bringen wird, genauer über unsere Personalentscheidungen nachzudenken und sorgsamer auszuwählen. Eine Liste in dieser Länge bietet ausreichend Auswahlmöglichkeiten für die Wähler*innen, hat genügend Luft nach oben für Nachrücker*innen und ist trotzdem überschaubarer.
Als positiv bewerten wir, dass es im Vorfeld zur letzten Bürgerschaftswahl zwei Personen gab, die mit ihrer langjährigen Erfahrung aus Partei und Parlament den Kandidierenden für eine unvoreingenommene Beratung zu Fragen zur parlamentarischen Arbeit und der Listenaufstellung vertrauensvoll zur Verfügung standen. Ein solches Beratungsgremium möchten wir auch dieses Mal wieder anbieten, da wir überzeugt sind, dass dieses ein wichtiger Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Listenaufstellung ist. Zudem wollen wir noch einen Schritt weitergehen und das Kennenlernen der Kandidierenden nicht auf die kurze Vorstellung während der LMV zur Listenaufstellung begrenzen. Wir möchten ein geeignetes Format auf den Weg bringen, damit sich Kandidierende und Partei im Vorfeld genauer kennenlernen können.
Schließlich schlagen wir Euch vor, dass Kandidat*innen einen Fairnesskodex vor der Listenvorstellung erhalten sollen, der dann vor der Listenaufstellung den Kandidat*innen zur Unterschrift vorgelegt werden soll. Dies soll sicherstellen, dass sich alle Beteiligten und ihre Teams für die Dauer des Wahlkampfes auf transparente Regeln des respektvollen Umgangs mit den politischen Mitbewerber*innen verpflichten. Der Fairnesskodex kann Maximalbudget, Gestaltung und Anzahl Personenplakate – und flyer, Mindestzeitkontingent für den nicht personenbezogenen Wahlkampf, Wahlkampfmaterialien u. ä. umfassen.
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