Um die Probleme mit unbekannten Kandidat*innen zu lösen, muss keine feste Obergrenze für die Listenlänge eingeführt werden. Es reicht aus, wenn sich alle Abstimmungsberechtigten darüber klar sind, welche Voraussetzungen die Kandidat*innen mitbringen sollten, und - im Gegensatz zu 2014/15 - nicht wieder spontane Aufrufe für eine möglichst lange Liste gestartet werden. Der Wahlversammlung ist zuzutrauen, ungeeignete Kandidat*innen auch dann nicht zu wählen, wenn die Anzahl der Plätze offen ist - auch 2014 waren zunächst mehrere Bewerber*innen durchgefallen, die erst nach den Appellen für eine längereListe noch gewählt wurden.
Eine möglichst lange Liste ist kein Selbstzweck, sie künstlich zu begrenzen, ist aber auch nicht sinnvoll, da wir jetzt noch nicht wissen, wie viele tolle grüne Kandidaturen es geben wird. Die Plätze 29ff. haben bei der letzten Wahl ungefähr 13.000 Stimmen (und damit ungefähr 8% unserer Gesamtstimmen) beigesteuert. Sicher würden einige dieser Stimmen trotzdem grün wählen, sicherlich aber nicht alle. Derzeit sind mit gleich drei Abgeordnete unserer aktuellen Fraktion von Plätzen größer als 28 ins Rennen gegangen.
Das Wahlsystem mit dem Personenwahlrecht soll den Wähler*innen eine Auswahl geben. Wenn wir mehr als 28 Personen finden, denen wir zutrauen, unsere Ziele in der Bürgerschaft umzusetzen, sollten wir diese Auswahl nicht im Vorhinein beschränken.
Kommentare