Die Listenaufstellung gehört zu den wichtigsten politischen Aufgaben der Partei. Ein Gremium zur Findung und Beratung möglicher Kandidat*innen sollte deshalb von der Basis der Partei gewählt werden, soweit der Landesvorstand diese Aufgaben nicht selbst übernimmt. Die sinnvolle Voraussetzung, dass Mitglieder dieses Gremiums nicht selbst für die Liste zur Bürgerschaftswahl kandidieren, sollte dann auch nicht von möglichen Kandidierenden ernannt werden.
Das Gremium sollte seine Kriterien für Ratschläge und Vorschläge parteiöffentlich benennen und vertreten.
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