Antrag: | Eine starke Liste für Bremen - Antrag des Landesvorstands zur Landesmitgliederversammlung am 18.06.2018 |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 11.06.2018) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 11.06.2018, 19:03 |
Ä2 zu A2NEU: Eine starke Liste für Bremen - Antrag des Landesvorstands zur Landesmitgliederversammlung am 18.06.2018
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 1 bis 4:
Die Landesmitgliederversammlung beschließt, die stadtbremische Liste zur Bürgerschaftswahl auf 28 Personen zu begrenzen. Ferner soll ein Gremiumeine bratende Runde eingerichtet werden, daswelche die Kandidierenden im Vorfeld über die Aufgaben und Anforderungen eines Mandats berät. Es soll die Kandidierenden für ihre Bewerbung
Von Zeile 6 bis 11:
Aufgaben bekommen, die sie als Mitglied der Bremischen Bürgerschaft erwarten. Das GremiumDie beratende Runde soll aus drei Personen bestehen, die über große Erfahrung in verschiedenen Parteigliederungen verfügen, die Arbeit in der Bremischen Bürgerschaft gut kennen und selbst nicht kandidieren. Das GremiumDie Runde wird vom Landesvorstand benannt. Alle Kandidierenden sollen ein Gespräch mit dem Gremiumdieser führen.
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Von Zeile 1 bis 4:
Die Landesmitgliederversammlung beschließt, die stadtbremische Liste zur Bürgerschaftswahl auf 28 Personen zu begrenzen. Ferner soll ein Gremiumeine bratende Runde eingerichtet werden, daswelche die Kandidierenden im Vorfeld über die Aufgaben und Anforderungen eines Mandats berät. Es soll die Kandidierenden für ihre Bewerbung
Von Zeile 6 bis 11:
Aufgaben bekommen, die sie als Mitglied der Bremischen Bürgerschaft erwarten. Das GremiumDie beratende Runde soll aus drei Personen bestehen, die über große Erfahrung in verschiedenen Parteigliederungen verfügen, die Arbeit in der Bremischen Bürgerschaft gut kennen und selbst nicht kandidieren. Das GremiumDie Runde wird vom Landesvorstand benannt. Alle Kandidierenden sollen ein Gespräch mit dem Gremiumdieser führen.
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