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            <title>Landesmitgliederversammlung am 18.06.2018: Anträge</title>
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                <title>Landesmitgliederversammlung am 18.06.2018: Anträge</title>
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                        <title>A2NEU2: Eine starke Liste für Bremen - Antrag des Landesvorstands zur Landesmitgliederversammlung am 18.06.2018 </title>
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                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 19.05.2018)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung beschließt, die stadtbremische Liste zur Bürgerschaftswahl auf 28 Personen zu begrenzen. Ferner soll eine bratende Runde eingerichtet werden, welche die Kandidierenden im Vorfeld über die Aufgaben und Anforderungen eines Mandats berät. Es soll die Kandidierenden für ihre Bewerbung so beraten, dass diese eine realistische Vorstellung von der Arbeit und den Aufgaben bekommen, die sie als Mitglied der Bremischen Bürgerschaft erwarten. Die beratende Runde soll aus drei Personen bestehen, die über große Erfahrung in verschiedenen Parteigliederungen verfügen, die Arbeit in der Bremischen Bürgerschaft gut kennen und selbst nicht kandidieren. Die Runde wird vom Landesvorstand benannt. Alle Kandidierenden sollen ein Gespräch mit dieser führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand soll ein geeignetes Format anbieten, wie sich Partei und Kandidierende im Vorfeld der Listenaufstellung zusammenfinden und kennenlernen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mindestquotierung ist bei beiden Listenaufstellungen in Bremen und Bremerhaven einzuhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Kandidat*innen werden vor der Listenaufstellung per Unterschrift auf einen Fairnesskodex verpflichtet. Der Landesvorstand wird einen Vorschlag zum Fairnesskodex auf der nächsten Landesmitgliederversammlung zur Abstimmung stellen. Der Vorschlag soll ebenfalls regeln, wie mit Kandidierenden umzugehen ist, die dagegen verstoßen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Bremerhaven wird aufgefordert, eine sinnvolle stärkere Begrenzung einer quotierten Liste vorzunehmen und einen Fairnesskodex zu beschließen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nicht nur unsere Inhalte werden für diese wichtige Landtagswahl entscheidend sein, sondern auch mit welchen Kandidat*innen auf unseren beiden Listen in Bremen und Bremerhaven wir Grüne Programmatik repräsentieren. Daher wollen wir beim Verfahren zur Listenaufstellung aus unseren Fehlern aber auch positiven Erfahrungen bei der letzten Bürgerschaftswahl lernen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für unsere Partei sollte es unabdingbar sein, dass die Mitglieder bei der Listenaufstellung genauestens prüfen können, wer für uns kandidieren soll. Der Abgang von zwei Grünen Abgeordneten mit dem Wechsel in die CDU oder als Fraktionslose waren für uns herbe Schläge in der aktuellen Legislaturperiode. Wir hatten in Bremen und Bremerhaven das Risiko unterschätzt, dass auch Parteiferne durch einen Platz auf der Liste und die erforderliche Zahl an Personenstimmen ins Parlament einziehen können. Eine möglichst lange Liste war Leitmotiv bei der letzten Listenaufstellung, um viele Personenstimmen für die einzelnen Kandidierenden zu erzielen. Als Lehre aus der Vergangenheit halten wir es nun für wichtiger, dass die Mitglieder die Kandidierenden und ihre politischen Haltungen so gut wie möglich kennen lernen und beurteilen können. Damit wir in unserer Auswahl präziser werden können, müssen wir den Listenumfang etwas kleiner halten. Deshalb schlagen wir Euch vor, die Liste für das bremische Stadtgebiet auf maximal 28 Personen zu begrenzen. Als Landesvorstand sind wir davon überzeugt, dass diese kürzere Liste uns alle dazu bringen wird, genauer über unsere Personalentscheidungen nachzudenken und sorgsamer auszuwählen. Eine Liste in dieser Länge bietet ausreichend Auswahlmöglichkeiten für die Wähler*innen, hat genügend Luft nach oben für Nachrücker*innen und ist trotzdem überschaubarer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als positiv bewerten wir, dass es im Vorfeld zur letzten Bürgerschaftswahl zwei Personen gab, die mit ihrer langjährigen Erfahrung aus Partei und Parlament den Kandidierenden für eine unvoreingenommene Beratung zu Fragen zur parlamentarischen Arbeit und der Listenaufstellung vertrauensvoll zur Verfügung standen. Ein solches Beratungsgremium möchten wir auch dieses Mal wieder anbieten, da wir überzeugt sind, dass dieses ein wichtiger Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Listenaufstellung ist. Zudem wollen wir noch einen Schritt weitergehen und das Kennenlernen der Kandidierenden nicht auf die kurze Vorstellung während der LMV zur Listenaufstellung begrenzen. Wir möchten ein geeignetes Format auf den Weg bringen, damit sich Kandidierende und Partei im Vorfeld genauer kennenlernen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schließlich schlagen wir Euch vor, dass Kandidat*innen einen Fairnesskodex vor der Listenvorstellung erhalten sollen, der dann vor der Listenaufstellung den Kandidat*innen zur Unterschrift vorgelegt werden soll. Dies soll sicherstellen, dass sich alle Beteiligten und ihre Teams für die Dauer des Wahlkampfes auf transparente Regeln des respektvollen Umgangs mit den politischen Mitbewerber*innen verpflichten. Der Fairnesskodex kann Maximalbudget, Gestaltung und Anzahl Personenplakate – und flyer, Mindestzeitkontingent für den nicht personenbezogenen Wahlkampf, Wahlkampfmaterialien u. ä. umfassen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 11 Jun 2018 19:04:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Asylentscheidungen sind kein Massengeschäft – sondern Einzelfallentscheidungen. Bremer GRÜNE gegen Anker-Zentren</title>
                        <link>https://LMV-Bremen-20180618.antragsgruen.de/LMV-Bremen-20180618/Asylentscheidungen_sind_kein_Massengeschaeft__sondern_Einzelfallentsch-10251</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 11.06.2018)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bremer GRÜNEN lehnen die Einführung so genannter Anker-Zentren in Deutschland ab. Auf Landes- und Bundesebene soll Bremen seine politischen Möglichkeiten nutzen, die Errichtung solcher Zentren zu verhindern. Die GRÜNEN in Bremen werden Gesetzesvorhaben, die die Einführung von Anker-Zentren in Deutschland ermöglichen oder begünstigen, ablehnen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Einführung von Anker-Zentren und den damit verbundenen, geplanten Verfahrensrichtlinien ist im Koalitionsvertrag geregelt. Allein der Titel des Unterpunktes im Koalitionsvertrag „Effizientere Verfahren“ verkennt und missachtet die Notlagen der in Deutschland ankommenden Menschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Effizient“ steht im Kontext der Asylverfahren für schnell und kostengünstig – keine gute Ausgangslage für die Antragsteller*innen. Die Lebens- und Fluchtgeschichten dieser Menschen sind sehr komplex und oft mit traumatischen Erlebnissen verknüpft, und viele Betroffene können nur unter hoher emotionaler Belastung davon berichten. Wenn Kosteneffizienz und Zeitdruck vor die Menschenwürde gestellt werden, dann sind qualifizierte und korrekte Einschätzungen und Einzelprüfungen nicht mehr möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Argumentiert wird folgendermaßen: „Damit die Asylverfahren schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden können, erfolgt künftig deren Bearbeitung in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER), in denen BAMF, BA, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es gibt keinerlei Belege oder Best-Practice-Beispiele dafür, dass das Zusammenspiel von Behörden durch die räumliche Zusammenlegung besser funktioniert und dass eine sinnvolle Verzahnung von Kompetenz und Ressourcen bei der Zusammenarbeit unterschiedlicher Behörden durch ein gemeinsames Dach gelingen könnte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Asylentscheidungen sind kein Massengeschäft – sondern Einzelfallentscheidungen. Grundlage für gute und eingehend geprüfte Entscheidungen sind kompetente, gut ausgebildete Fachkräfte, denen zeitliche Ressourcen und ein Netz von professionellen Sachverständigen zur Verfügung stehen und die nach Einsicht in den individuellen Fall zu einer Entscheidung kommen müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kompetente und kluge Asylbescheide werden von kompetenten und klugen Entscheider*innen erarbeitet– diese sind gut ausgebildete Expert*innen. Expertise erwächst nicht automatisch durch behördenübergreifende Bürogemeinschaften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist wichtig, jetzt an der Zeit und angemessen, endlich die Anker-Zentren-Phantasien, die durch Deutschland geistern, als das zu bezeichnen was sie sind: Unter dem Deckmantel vermeintlicher Effizienz sind sie das Einfallstor für Asylverfahren, die grundlegenden Ansprüchen an die Menschenrechte nicht genügen. Sie legen die Axt an Rechtsstaatlichkeit und Humanität. Anker-Zentren sind ein weiterer Versuch das Recht auf Asyl noch weiter auszuhöhlen, unmenschlicher zu gestalten und sich abzuschotten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grundsätzlich werden die Asylantragssteller*innen im Koalitionsvertrag unter den Generalverdacht des Betrugsversuches gestellt. Es wird vom „Recht der Bundesrepublik Deutschland zu wissen, wer in unserem Land leben will“ und „Mitwirkungspflichten der Ankommenden“ gesprochen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am 24.05.2018 haben 24 namhafte Bundes- und Landesverbände aus den Bereichen der Wohlfahrt, Kirchen, Geflüchtetenhilfe und des Kinderschutzes deutlich Stellung bezogen gegen die strukturellen und organisatorischen Überlegungen zu Anker-Zentren und stellen fest, dass die geplanten Anker-Zentren nicht dazu geeignet sind, der besonderen Lebenssituation und den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden und ihre Rechte zu achten. Kinder und Jugendliche, gerade auch junge Geflüchtete ohne Familie, über Monate oder womöglich sogar Jahre hinweg zu kasernieren, verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Die UN-Kinderrechtskonvention fordert das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, als einen wesentlichen Gesichtspunkt einzubeziehen. Kinder haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen, Teilhabe und Bildung, Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung. Deshalb stellen wir uns entschieden gegen die Isolierung und Kasernierung von Geflüchteten in den integrations- und kinderfeindlichen Großunterkünften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anfang Juni 2018 hat der Bundesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes die Perfidie der geplanten Anker-Zentren eindrucksvoll verdeutlicht: Für einen Großteil der Menschen bestünde die Gefahr, jahrelang völlig unzureichenden Bedingungen in den geplanten Anker-Zentren ausgesetzt und isoliert zu werden. Geflüchtete würden in den Zentren von sozialen Kontakten, Beratungsmöglichkeiten und dem Zugang zum Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Da viele Klagen gegen einen ablehnenden Asylbescheid erfolgreich seien, würden viele Betroffene Monate bis Jahre in der Einrichtung bleiben müssen und Integrationsmöglichkeiten ungenutzt bleiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dennoch will die Große Koalition es zulassen, dass Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel bis zu sechs Monate an solchen Unorten leben sollen. Auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden zunächst in Anker-Zentren gebracht und verbleiben dort bis zu ihrer Altersfeststellung. Im Falle von Widerspruchsverfahren gegen die Altersfeststellung werden die Jugendlichen auch hier entgegen der im deutschen Recht verankerten Unschuldsvermutung als volljährig eingestuft und haben bis auf Weiteres keinen Zugang zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erwachsene Menschen sollen in den Anker-Zentren „in der Regel“ nicht mehr als 18 Monate verbringen. In diesem Zeitraum sind ihre Verfahren schwebend, sie haben keinen Zugang zu Bildung und umfassender gesundheitlicher Versorgung. Auch Beratungsangebote für geflüchtete Menschen, sowie anwaltliche Hilfen können in dieser Zeit nur mit Zustimmung der Einrichtungsleitung in Anspruch genommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist Kern grüner Politik, den Schwächsten Schutz und Hilfe zu geben. Es ist für uns politisches Selbstverständnis, Schutzsuchende nicht als Betrüger*innen unter Generalverdacht zu stellen und sie in Lagern einzupferchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unter dem Deckmantel der „Effizienz“ und „Rationalisierung“ wird kaltherzig und skrupellos die Gefährdung von Kindeswohl in Kauf genommen, jegliche Bemühung von Integration konterkariert und einer Wegsperrmentalität gefrönt, die beschämend ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aufrechte und humane Geflüchtetenpolitik, geordnete und rechtsstaatliche Verwaltungsverfahren brauchen Zuwendung, Empathie, Professionalität, Personal, Zeit und Geld.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anker-Zentren stehen für eine populistische Symbolpolitik, ausgetragen auf den Schultern der Schwächsten und Geschundensten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Populismus ist mit uns GRÜNEN nicht zu machen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 11 Jun 2018 11:32:12 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Das eigene Klimaschutzgesetz befolgen!</title>
                        <link>https://LMV-Bremen-20180618.antragsgruen.de/LMV-Bremen-20180618/Das_eigene_Klimaschutzgesetz_befolgen-49267</link>
                        <author>Anne Schierenbeck</author>
                        <guid>https://LMV-Bremen-20180618.antragsgruen.de/LMV-Bremen-20180618/Das_eigene_Klimaschutzgesetz_befolgen-49267</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Bremen fordert die drei grünen Mitglieder des Senats dazu auf, so wie im Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz festgelegt:<br>
1. Umgehend der Bürgerschaft darzulegen, mit welchen Maßnahmen das festgelegte Klimaschutzziel noch erreicht werden könnte.<br>
2. Umgehend der Bürgerschaft die Fortschreibung des Klimaschutz- und Energieprogramms vorzulegen.<br>
3. Umgehend den im Gesetz geforderten wissenschaftlichen Beirat zu besetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Klimaschutz lässt sich nicht vertagen. Wir müssen heute drastische Maßnahmen zum Erreichen der in Paris vereinbarten Klimaschutzziele ergreifen, um einen katastrophalen Klimawandel zu verhindern. Dies gilt auch für die lokale und Länder-Ebene.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz wurde nach einem langen Vorlauf und intensiver öffentlicher Diskussion am 10. Februar 2015 vom Senat beschlossen. Darin heißt es:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>„Auf der Grundlage der Stellungnahme gemäß Absatz 3 teilt der Senat der Bürgerschaft (Landtag) innerhalb eines Jahres mit, in welchem Ausmaß und aus welchen Gründen das Minderungsziel voraussichtlich verfehlt wird und inwieweit Maßnahmen ergriffen werden sollen, um der voraussichtlichen Verfehlung des Minderungsziels entgegenzuwirken.“</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da schon seit 2016 klar ist, dass das Klimaziel 2020 verfehlt wird, hätte der Senat der Bürgerschaft mindestens einmal darlegen müssen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um das Ziel noch zu erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Außerdem steht im Klimaschutz- und Energiegesetz:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>„Der Senat legt der Bürgerschaft (Landtag) ein Klimaschutz- und Energieprogramm vor. Das Programm ist alle vier Jahre fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist der Bürgerschaft (Landtag) vorzulegen.“</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da das letzte Klimaschutz- und Energieprogramm aus dem Jahr 2009 stammt und die vierjährige Fortschreibung auch bereits im bis 2015 gültigen Bremer Energiegesetz vorgesehen war, ist diese Fortschreibung inzwischen seit fünf Jahren überfällig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz heißt es weiter:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>„Der Senat setzt einen interdisziplinären wissenschaftlichen Beirat in Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik ein. Dem Beirat gehören fünf Persönlichkeiten an, die über herausragende fachliche Qualifikationen auf dem Gebiet der Klimaschutz- und Energiepolitik verfügen. Die Mitglieder des Beirats werden für die Dauer von fünf Jahren berufen und nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr.“</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Beirat ist immer noch nicht besetzt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 11 Jun 2018 11:18:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2NEU: Eine starke Liste für Bremen - Antrag des Landesvorstands zur Landesmitgliederversammlung am 18.06.2018 </title>
                        <link>https://LMV-Bremen-20180618.antragsgruen.de/LMV-Bremen-20180618/motion/5457</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 19.05.2018)</author>
                        <guid>https://LMV-Bremen-20180618.antragsgruen.de/LMV-Bremen-20180618/motion/5457</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung beschließt, die stadtbremische Liste zur Bürgerschaftswahl auf 28 Personen zu begrenzen. Ferner soll ein Gremium eingerichtet werden, das die Kandidierenden im Vorfeld über die Aufgaben und Anforderungen eines Mandats berät. Es soll die Kandidierenden für ihre Bewerbung so beraten, dass diese eine realistische Vorstellung von der Arbeit und den Aufgaben bekommen, die sie als Mitglied der Bremischen Bürgerschaft erwarten. Das Gremium soll aus drei Personen bestehen, die über große Erfahrung in verschiedenen Parteigliederungen verfügen, die Arbeit in der Bremischen Bürgerschaft gut kennen und selbst nicht kandidieren. Das Gremium wird vom Landesvorstand benannt. Alle Kandidierenden sollen ein Gespräch mit dem Gremium führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand soll ein geeignetes Format anbieten, wie sich Partei und Kandidierende im Vorfeld der Listenaufstellung zusammenfinden und kennenlernen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mindestquotierung ist bei beiden Listenaufstellungen in Bremen und Bremerhaven einzuhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Kandidat*innen werden vor der Listenaufstellung per Unterschrift auf einen Fairnesskodex verpflichtet. Der Landesvorstand wird einen Vorschlag zum Fairnesskodex auf der nächsten Landesmitgliederversammlung zur Abstimmung stellen. Der Vorschlag soll ebenfalls regeln, wie mit Kandidierenden umzugehen ist, die dagegen verstoßen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Bremerhaven wird aufgefordert, eine sinnvolle stärkere Begrenzung einer quotierten Liste vorzunehmen und einen Fairnesskodex zu beschließen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nicht nur unsere Inhalte werden für diese wichtige Landtagswahl entscheidend sein, sondern auch mit welchen Kandidat*innen auf unseren beiden Listen in Bremen und Bremerhaven wir Grüne Programmatik repräsentieren. Daher wollen wir beim Verfahren zur Listenaufstellung aus unseren Fehlern aber auch positiven Erfahrungen bei der letzten Bürgerschaftswahl lernen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für unsere Partei sollte es unabdingbar sein, dass die Mitglieder bei der Listenaufstellung genauestens prüfen können, wer für uns kandidieren soll. Der Abgang von zwei Grünen Abgeordneten mit dem Wechsel in die CDU oder als Fraktionslose waren für uns herbe Schläge in der aktuellen Legislaturperiode. Wir hatten in Bremen und Bremerhaven das Risiko unterschätzt, dass auch Parteiferne durch einen Platz auf der Liste und die erforderliche Zahl an Personenstimmen ins Parlament einziehen können. Eine möglichst lange Liste war Leitmotiv bei der letzten Listenaufstellung, um viele Personenstimmen für die einzelnen Kandidierenden zu erzielen. Als Lehre aus der Vergangenheit halten wir es nun für wichtiger, dass die Mitglieder die Kandidierenden und ihre politischen Haltungen so gut wie möglich kennen lernen und beurteilen können. Damit wir in unserer Auswahl präziser werden können, müssen wir den Listenumfang etwas kleiner halten. Deshalb schlagen wir Euch vor, die Liste für das bremische Stadtgebiet auf maximal 28 Personen zu begrenzen. Als Landesvorstand sind wir davon überzeugt, dass diese kürzere Liste uns alle dazu bringen wird, genauer über unsere Personalentscheidungen nachzudenken und sorgsamer auszuwählen. Eine Liste in dieser Länge bietet ausreichend Auswahlmöglichkeiten für die Wähler*innen, hat genügend Luft nach oben für Nachrücker*innen und ist trotzdem überschaubarer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als positiv bewerten wir, dass es im Vorfeld zur letzten Bürgerschaftswahl zwei Personen gab, die mit ihrer langjährigen Erfahrung aus Partei und Parlament den Kandidierenden für eine unvoreingenommene Beratung zu Fragen zur parlamentarischen Arbeit und der Listenaufstellung vertrauensvoll zur Verfügung standen. Ein solches Beratungsgremium möchten wir auch dieses Mal wieder anbieten, da wir überzeugt sind, dass dieses ein wichtiger Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Listenaufstellung ist. Zudem wollen wir noch einen Schritt weitergehen und das Kennenlernen der Kandidierenden nicht auf die kurze Vorstellung während der LMV zur Listenaufstellung begrenzen. Wir möchten ein geeignetes Format auf den Weg bringen, damit sich Kandidierende und Partei im Vorfeld genauer kennenlernen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schließlich schlagen wir Euch vor, dass Kandidat*innen einen Fairnesskodex vor der Listenvorstellung erhalten sollen, der dann vor der Listenaufstellung den Kandidat*innen zur Unterschrift vorgelegt werden soll. Dies soll sicherstellen, dass sich alle Beteiligten und ihre Teams für die Dauer des Wahlkampfes auf transparente Regeln des respektvollen Umgangs mit den politischen Mitbewerber*innen verpflichten. Der Fairnesskodex kann Maximalbudget, Gestaltung und Anzahl Personenplakate – und flyer, Mindestzeitkontingent für den nicht personenbezogenen Wahlkampf, Wahlkampfmaterialien u. ä. umfassen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 11 Jun 2018 11:05:19 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Antrag an die LMV am 18.06.18</title>
                        <link>https://LMV-Bremen-20180618.antragsgruen.de/LMV-Bremen-20180618/Antrag_an_die_LMV_am_18_06_18-13284</link>
                        <author>KV Bremen-Nordost (beschlossen am: 04.06.2018)</author>
                        <guid>https://LMV-Bremen-20180618.antragsgruen.de/LMV-Bremen-20180618/Antrag_an_die_LMV_am_18_06_18-13284</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung missbilligt die vorschnelle öffentliche Bekanntgabe des Spitzenteams zur Bürgerschaftswahl 2019 durch den Landesvorstand, die ohne Einbindung und Beteiligung der Parteibasis erfolgte. Die Landesmitgliederversammlung fordert den Landesvorstand auf, bei künftigen Kandidaten*innenaufstellungen nach dem Prinzip „Inhalte vor Köpfen“ die Parteibasis an der Benennung der Kandidaten*innen angemessen zu beteiligen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 Jun 2018 10:31:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Antrag des Landesvorstandes für die Landesmitgliederversammlung am 18.6.: Mit einem starken Spitzenteam ein starkes Bürgerschaftswahlergebnis erkämpfen</title>
                        <link>https://LMV-Bremen-20180618.antragsgruen.de/LMV-Bremen-20180618/Testantrag-6441</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 19.05.2018)</author>
                        <guid>https://LMV-Bremen-20180618.antragsgruen.de/LMV-Bremen-20180618/Testantrag-6441</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung beschließt, für die Bürgerschaftswahl 2019 ein Spitzenteam bestehend aus Karoline Linnert, Maike Schaefer und Anja Stahmann zu nominieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bürgerschaftswahl 2019 wird die wichtigste Wahl für Grüne in Bremen und Bremerhaven seit Jahrzehnten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach der nächsten Bürgerschaftswahl droht auch Bremen eine Große Koalition aus SPD und CDU. Überall, wo diese regiert, sind Stagnation, Mutlosigkeit und politische Leere greifbar, die den politischen Extremen nützt. Große Koalition bedeutet Stillstand. Und eine Regierung ohne grüne Beteiligung bedeutet eine Abkehr von einem grünen und bunten Bremen. Dem müssen und wollen wir mit einem starken Wahlergebnis begegnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der kontinuierliche Rechtsruck unserer Gesellschaft ist offensichtlich in den Umfragewerten für die AfD. Der Rechtsruck ist ebenfalls bei anderen Parteien spürbar, die kurzsichtige rechtspopulistische Positionen übernehmen und trotzdem nicht dafür gewählt werden. Grüne und ihre Wählerinnen und Wähler sind dafür kaum empfänglich. Das muss uns weiter Ansporn sein.<br>
Mit diesem Ziel vor Augen möchten wir diesmal mit Euch den ausgetretenen Pfad der einzelnen Spitzenkandidatur verlassen. Wir haben uns als Landesvorstand einstimmig für ein starkes Spitzenteam entschieden, weil wir überzeugt sind, dass dieses die besten Chancen für ein starkes Ergebnis der Grünen Partei eröffnet. Wir haben Euch ein Spitzenteam aus drei starken, klugen und tatkräftigen Frauen vorgeschlagen, weil wir überzeugt sind: Dieser Vorschlag passt gut zu einer Partei, die sich für Vielfalt und neue Wege einsetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Landesvorstand hatte früh angekündigt, dass er einen Vorschlag zur Spitzenkandidatur machen würde. Seit Anfang des Jahres haben wir die Optionen für einen solchen Vorschlag sehr gründlich untersucht. Dabei wurden unterschiedliche Alternativen diskutiert, abgewogen und verworfen. Wir waren uns bewusst, dass jeder Vorschlag sowohl auf Zustimmung wie auf Ablehnung treffen würden. Wir wünschen uns keine Zerreißprobe für die Partei, wie sie bei der einen oder anderen Nominierung schon stattgefunden hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vor allem haben wir mit unserer Entscheidung den gemeinsamen Auftrag vor Augen, bei der kommenden Wahl möglichst viele Menschen in diesem Land durch neue, mutige Perspektiven für unsere grünen Überzeugungen zu gewinnen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unser Vorschlag eines politikerfahrenen Spitzenteams versteht sich im Zusammenhang mit der entschiedenen Erneuerung auf den Plätzen 5 und 6 – vorbehalten für die jungen Menschen unter 30, die in der Zukunft unserer Partei eine wichtige Rolle spielen wollen und können. Unsere Partei hat sich in den letzten Jahren erneuert und anders interpretiert. Auch deswegen sind viele neue, politisierte Mitglieder bei uns eingetreten. Das rechte Maß aus Erneuerung und Erfahrung zu finden, ist der Kern unseres Vorschlages, denn ein Selbstzweck ist Erneuerung eben nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unser Vorschlag für ein handlungsfähiges Team dreier Spitzenpolitikerinnen - Karoline Linnert, Maike Schaefer und Anja Stahmann - steht für sehr viel mehr als für ambitionierten Klimaschutz, solide Finanzpolitik und zugewandte Sozialpolitik. Der kommende Wahlkampf wird so herausfordernd für uns werden wie kaum einer zuvor. Daher setzen wir auf die gebündelten Kompetenzen der drei Spitzenkandidatinnen. Drei Frauen an der Spitze eines Wahlkampfes, der durch neue programmatische Inhalte und junge Kandidat*innen geprägt wird – das ist neu, mutig und grün!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir wollen mit diesem Spitzen-Dreier-Team in den Wahlkampf ziehen, weil dieses unsere angestrebte Regierungs-Verantwortung mit Qualität und Vielfalt abbildet. Die drei Kandidatinnen verbinden ganz unterschiedliche Kompetenzen und Politikstile. Sie ergänzen sich inhaltlich wie menschlich bestens. Sie sprechen unterschiedliche Milieus an. Sie machen es möglich, eine facettenreiche Wahlkampfstrategie umzusetzen, die auf dem „Miteinander für grüne Überzeugungen“ basiert. Es sind Frauen, die uns in der Vergangenheit bewiesen haben, dass sie für Grüne Ziele stehen, dass sie eine Grüne Haltung haben. Es sind drei Frauen, die für ihre Überzeugungen streiten können und gezeigt haben, dass sie Durchsetzungskraft und Standing haben, über unsere Partei- und Landesgrenzen hinaus. Sie wissen, wie die von der Partei gewollte inhaltliche Erneuerung unserer Programmatik in gelungene Politik umgesetzt werden kann. Dafür sind politische Erfahrung und ein Gespür für unsere Grüne Partei kein Makel, sondern eine Voraussetzung. Drei so starke Frauen an der Spitze sind ein Alleinstellungsmerkmal!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch wenn unser Vorschlag zweifellos kraftvoll ist, so ist uns seine Kommunikation nicht gut gelungen. Wir haben Fehler gemacht, weil wir uns durch die verzerrte und verkürzte Vorabinformation an die Presse haben treiben lassen. Dadurch haben wir uns die Kommunikation unseres Vorschlags aus der Hand nehmen lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir halten es nicht für undemokratisch, als Landesvorstand einen Vorschlag für ein Spitzenteam zu machen. Wir sehen es vielmehr als die Aufgabe eines Landesvorstandes, der wir uns gewissenhaft und verantwortungsbewusst gestellt haben. Für uns gilt aber auch: Es ist absolut nicht parteischädigend, unseren Vorschlag zu kritisieren und zu diskutieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach sechs gelungenen Zukunftskonferenzen und fünf Fachgruppentreffen ist ein intensiver Programmprozess im Gang, der bald in eine Wahlkampfstrategie und Wahlkampagne münden wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für die öffentliche Kommunikation, für einen starken Wahlkampf braucht die Grüne Partei Klarheit über die Gesichter, die für unser Programm stehen und die Strategie persönlich prägen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deshalb meinen wir, dass der Zeitpunkt geboten ist, die Parteibasis um ein Votum für unseren Vorschlag zu bitten: Wir bitten Euch um Unterstützung für den Vorschlag des Landesvorstandes, mit einem Spitzenteam bestehend aus Karoline, Maike und Anja in den Wahlkampf zu gehen!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 Jun 2018 00:00:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Eine starke Liste für Bremen - Antrag des Landesvorstands zur Landesmitgliederversammlung am 18.06.2018 </title>
                        <link>https://LMV-Bremen-20180618.antragsgruen.de/LMV-Bremen-20180618/motion/5362</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 19.05.2018)</author>
                        <guid>https://LMV-Bremen-20180618.antragsgruen.de/LMV-Bremen-20180618/motion/5362</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung beschließt, die stadtbremische Liste zur Bürgerschaftswahl auf 28 Personen zu begrenzen. Ferner soll ein Gremium eingerichtet werden, das die Kandidierenden im Vorfeld über die Aufgaben und Anforderungen eines Mandats berät. Es soll die Kandidierenden für ihre Bewerbung so beraten, dass die Parteibasis die Kandidierenden informiert beurteilen kann. Das Gremium soll aus drei Personen bestehen, die über große Erfahrung in verschiedenen Parteigliederungen verfügen, die Arbeit in der Bremischen Bürgerschaft gut kennen und selbst nicht kandidieren. Das Gremium wird vom Landesvorstand benannt. Alle Kandidierenden sollen ein Gespräch mit dem Gremium führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand soll ein geeignetes Format anbieten, wie sich Partei und Kandidierende im Vorfeld der Listenaufstellung zusammenfinden und kennenlernen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mindestquotierung ist bei beiden Listenaufstellungen in Bremen und Bremerhaven einzuhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Kandidat*innen werden vor der Listenaufstellung per Unterschrift auf einen Fairnesskodex verpflichtet. Der Landesvorstand wird einen Vorschlag zum Fairnesskodex auf der nächsten Landesmitgliederversammlung zur Abstimmung stellen. Der Vorschlag soll ebenfalls regeln, wie mit Kandidierenden umzugehen ist, die dagegen verstoßen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Bremerhaven wird aufgefordert, eine sinnvolle stärkere Begrenzung einer quotierten Liste vorzunehmen und einen Fairnesskodex zu beschließen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nicht nur unsere Inhalte werden für diese wichtige Landtagswahl entscheidend sein, sondern auch mit welchen Kandidat*innen auf unseren beiden Listen in Bremen und Bremerhaven wir Grüne Programmatik repräsentieren. Daher wollen wir beim Verfahren zur Listenaufstellung aus unseren Fehlern aber auch positiven Erfahrungen bei der letzten Bürgerschaftswahl lernen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für unsere Partei sollte es unabdingbar sein, dass die Mitglieder bei der Listenaufstellung genauestens prüfen können, wer für uns kandidieren soll. Der Abgang von zwei Grünen Abgeordneten mit dem Wechsel in die CDU oder als Fraktionslose waren für uns herbe Schläge in der aktuellen Legislaturperiode. Wir hatten in Bremen und Bremerhaven das Risiko unterschätzt, dass auch Parteiferne durch einen Platz auf der Liste und die erforderliche Zahl an Personenstimmen ins Parlament einziehen können. Eine möglichst lange Liste war Leitmotiv bei der letzten Listenaufstellung, um viele Personenstimmen für die einzelnen Kandidierenden zu erzielen. Als Lehre aus der Vergangenheit halten wir es nun für wichtiger, dass die Mitglieder die Kandidierenden und ihre politischen Haltungen so gut wie möglich kennen lernen und beurteilen können. Damit wir in unserer Auswahl präziser werden können, müssen wir den Listenumfang etwas kleiner halten. Deshalb schlagen wir Euch vor, die Liste für das bremische Stadtgebiet auf maximal 28 Personen zu begrenzen. Als Landesvorstand sind wir davon überzeugt, dass diese kürzere Liste uns alle dazu bringen wird, genauer über unsere Personalentscheidungen nachzudenken und sorgsamer auszuwählen. Eine Liste in dieser Länge bietet ausreichend Auswahlmöglichkeiten für die Wähler*innen, hat genügend Luft nach oben für Nachrücker*innen und ist trotzdem überschaubarer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als positiv bewerten wir, dass es im Vorfeld zur letzten Bürgerschaftswahl zwei Personen gab, die mit ihrer langjährigen Erfahrung aus Partei und Parlament den Kandidierenden für eine unvoreingenommene Beratung zu Fragen zur parlamentarischen Arbeit und der Listenaufstellung vertrauensvoll zur Verfügung standen. Ein solches Beratungsgremium möchten wir auch dieses Mal wieder anbieten, da wir überzeugt sind, dass dieses ein wichtiger Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Listenaufstellung ist. Zudem wollen wir noch einen Schritt weitergehen und das Kennenlernen der Kandidierenden nicht auf die kurze Vorstellung während der LMV zur Listenaufstellung begrenzen. Wir möchten ein geeignetes Format auf den Weg bringen, damit sich Kandidierende und Partei im Vorfeld genauer kennenlernen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schließlich schlagen wir Euch vor, dass Kandidat*innen einen Fairnesskodex vor der Listenvorstellung erhalten sollen, der dann vor der Listenaufstellung den Kandidat*innen zur Unterschrift vorgelegt werden soll. Dies soll sicherstellen, dass sich alle Beteiligten und ihre Teams für die Dauer des Wahlkampfes auf transparente Regeln des respektvollen Umgangs mit den politischen Mitbewerber*innen verpflichten. Der Fairnesskodex kann Maximalbudget, Gestaltung und Anzahl Personenplakate – und flyer, Mindestzeitkontingent für den nicht personenbezogenen Wahlkampf, Wahlkampfmaterialien u. ä. umfassen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 Jun 2018 00:00:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>